Qualitative Forschung

Folgende Hinweise dienen der Unterstützung von Studierenden, die qualitative Forschungsprojekte im Rahmen ihrer Methodenausbildung planen und durchführen. Sie ersetzten nicht die Diskussion und Klärung praktischer und forschungsethischer Fragen in Lehre und Betreuung, sondern ergänzen diese.

Informierte Einwilligung

(auch informiertes Einverständnis, engl. informed consent)
Ein forschungsethischer Grundsatz, der datenschutzrechtlich verfasst ist.

Er sieht vor, dass potentielle Teilnehmer/innen einer Studie (z.B. einer Befragung) angemessen über die Studie informiert werden, um eine Entscheidung über ihre Teilnahme oder NichtTeilnahme treffen zu können. Die Umsetzung des Grundsatzes kann in der Praxis variieren. Auch gibt es Ausnahmen.:

  • So ist bei teilnehmenden Beobachtungen an öffentlichen Plätzen (wie z.B. dem Hauptbahnhof) eine informierte Einwilligung aller dort anwesenden Personen i.d.R. weder möglich noch erforderlich.

  • Ebenso ist bei der Analyse frei zugänglicher Internet-Daten in der Regel keine informierte Einwilligung nötig.

  • Bei der Forschung mit Daten aus zugangsbeschränkten Räumen (z.B. Chats, für die eine persönliche Anmeldung erforderlich ist) allerdings schon. Hier sollte von den Betreiber/innen der Plattformen und ggf. auch von einzelnen Nutzer/innen eine informierte Einwilligung eingeholt werden.

  • Auch bei klassischen Befragungen (z.B. Interviewstudien oder Gruppendiskussionen) werden die Teilnehmenden um eine informierte Einwilligung gebeten (mündlich oder schriftlich – siehe unten).

In der qualitativen Forschung ist die informierte Einwilligung als dialogischer Prozess zu verstehen, d.h. den Teilnehmer/innen wird wiederholt Gelegenheit gegeben (z.B. bei der ersten Ansprache, vor dem Interview, während des Interviews, nach dem Interview), Fragen zum Forschungsprojekt zu stellen. Die Einwilligung kann von den Teilnehmer/innen grundsätzlich jederzeit zurückgezogen werden.

Die informierte Einwilligung wird für Interviewstudien in der Regel schriftlich eingeholt. In ethnografischen Studien oder bei teilnehmenden Beobachtungen ist häufig nur die mündliche Form einer informierten Einwilligung (z.B. von Schlüsselpersonen) möglich. In diesem Fall wird von den Forschenden dokumentiert (z.B. in Feldnotizen oder Postskripten), wie die informierte Einwilligung erfolgt ist. Bitte sprechen Sie das entsprechende Vorgehen unbedingt mit Ihrer/Ihrem Dozent/in oder Betreuer/in ab.

Unterzeichnete Einverständniserklärungen sind sicher aufzubewahren, ggf. geben Sie diese bei Ihren Dozierenden zur zentralen Verwahrung am Lehrbereich ab. Muster für eine schriftliche Einverständniserklärung finden Sie beispielsweise bei Qualiservice, Universität Bremen. Grundsätzlich sind die rechtlichen Vorgaben des Datenschutzes (DSGVO) zu beachten.

Weiterführende Informationen

Merkblatt (PDF, 368 KB)
Studieninformation und informierte Einwilligung
Merkblatt (PDF, 484 KB)
zum Datenmanagement in der qualitativen Methodenausbildung für Studierende
Merkblatt (PDF, 406 KB)
zum Datenmanagement in der qualitativen Methodenausbildung für Dozierende
Link
DGS (2017): Ethik-Kodex der Deutschen Gesellschaft für Soziologie (DGS) und des Berufsverbands Deutscher Soziologen (BDS)
Link
Qualiservice, Universität Bremen
Download
von Unger, Hella; Narimani, Petra; M’Bayo, Rosaline (Hg.) (2014): Forschungsethik in der qualitativen Forschung. Reflexivität, Perspektiven, Positionen. Wiesbaden: Springer VS

Hermeneutische Maschinen? Möglichkeiten und Grenzen von generativer KI in der Qualitativen Forschung

51:16 | 28.11.2024 | ©Kai Dröge / HSLU Hochschule Luzern